Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AKT DACH GmbH, Mühlenstr. 8 a, 14167 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, einschließlich Beratung, Entwicklung, Implementierung, Wartung und Support.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Angebot und diesen AGB. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten IT-Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter Branchenstandards. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag definiert.
Bei Projekten mit Festpreis sind Änderungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Umsetzung über Mehrkosten.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkung rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei Projekten mit längerer Laufzeit kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Bei Festpreisprojekten können bis zu 50 % der Vergütung bei Vertragsschluss fällig werden.
§ 5 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen innerhalb von 14 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen oder begründete Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.
§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien auf Anforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Software, Dokumentation, Konzepte) gehen mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte des Auftraggebers über, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemein verwendbare Know-how, Methoden und Werkzeuge weiterzuverwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers preisgegeben werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.